Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes per 01. September 2008, ist jede Person die einen Hund - egal welcher Grösse oder Rasse - übernehmen möchte verpflichtet, in einem obligatorischen Hundekurs einen SKN (Sachkunde-Nachweis) zu erwerben.
Wer den SKN vorweisen kann, ist vom Gesetz her berechtigt einen Hund zu halten.
Die Sachkunde kann wie folgt erworben werden:
Erst-HundehalterInnen Wer sich erstmals einen Hund kauft, ist vor dem Kauf verpflichtet, einen Theoriekurs zu besuchen. Innerhalb eines Jahres nach dem Kauf muss zusätzlich ein Praxiskurs absolviert werden.
Neu-HundehalterInnen Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat oder hatte, muss ein Praxiskurs besucht werden.
Obligatorischer Sachkundenachweis für alle Rassen
Übungsplätze im Raum Limmattal und Adliswil sind eingezäumt.
Unsere SKN-Expertin Verena Herrmann bietet ab sofort Hundehalterkurse in der Theorie wie im Praktischen an. In kleinen Gruppen werden Sie und ihr Vierbeiner auf ein Leben zu zweit vorbereitet.